Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Nettetal finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Nettetal

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Nettetal, weil Ihr Mietverhältnis wegen Eigenbedarf beendet werden soll?

Eigenbedarf gehört zu den Gründen, aus denen ein Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist. Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, Fehler des Vermieters aufzudecken und in Ihrer Wohnung zu bleiben. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen kompetenten Anwalt für Mietrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Wann kann ein Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Ein solcher Schritt setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnräume für sich, seine Familienangehörigen oder andere Haushaltsmitglieder braucht. Nur für enge Familienangehörige wie Kinder oder Geschwister darf gekündigt werden. Bei entfernteren Verwandten ist schon eine besondere persönliche Nähe erforderlich. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der jeweiligen Wohnung entsprechen. Für seine ganze Familie kann er keine Studentenbude kündigen. In seinem Schreiben muss der Vermieter erläutern, wer aus welchem Grund einziehen will. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Nettetal kann Sie zum Thema Eigenbedarf beraten.

Gekündigt wegen Eigenbedarf: Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter?

Enthält das Schreiben des Vermieters alle erforderlichen Angaben? Enthält es keine ausreichende Begründung, ist es unwirksam. „Auf Vorrat“ darf der Vermieter ihren Vertrag nicht beenden – etwa weil vielleicht irgendwann später sein Sohn die Wohnung brauchen könnte. Unerlaubt ist auch ein Rauswurf nach kurzer Mietzeit, weil der Vermieter von Anfang an nur übergangsweise einen Mieter gesucht hat. Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, Ihnen eine Ersatzwohnung anzubieten, wenn er noch andere verfügbare Wohnungen vor Ort hat. Wichtig ist es, sich bei einer Eigenbedarfsanmeldung beraten zu lassen. In Nettetal finden Sie dafür erfahrene Rechtsanwälte.

Was passiert, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht wirksam ist?

Der Vermieter hat den Mietvertrag in diesem Fall nicht wirksam beendet. Der Vertrag läuft weiter, ohne dass der Mieter etwas tun muss. Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, auf eine unwirksame Kündigung irgendwie zu reagieren. Es ist rechtlich vollkommen irrelevant, ob der Vermieter von Ihnen in dieser Sache etwas hört. Ist der Vermieter der Meinung, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann wird die Sache vom Gericht nachgeprüft. Möchten Sie prüfen lassen, ob der Eigenbedarf bei Ihnen durchgreift? Dann sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Nettetal wenden.

Was passiert, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Mieter können einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn auf ihrer Seite ein Härtefall besteht. Dazu muss eine Situation vorliegen, in der es Ihnen sogar bei Beachtung der Interessen des Vermieters unzumutbar ist, umzuziehen. Mögliche Gründe sind etwa hohes Alter, wenn besondere Verwurzelung in der Gegend oder Erkrankungen dazukommen, aber auch Schwangerschaften oder Prüfungen. Der schriftliche Widerspruch muss den Vermieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende erreichen. Bei der Begründung Ihres Härtefalles hilft Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt in Nettetal.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich gegen Eigenbedarf zur Wehr zu setzen!

Dafür stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Nettetal zugelassenen Anwälten für Mietrecht zur Verfügung. Auf ihren Profilen stellen sich Ihnen die verschiedenen Rechtsanwälte mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Möchten Sie sich mit einem der Anwälte in Verbindung setzen? Unser Kontaktformular ist ein schneller und einfacher Weg. Eine solche Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!