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Anwälte für Eigenbedarf in Hofheim am Taunus

Rechtsanwältin Claudia Richter
Ländchesweg 15
65719 Hofheim am Taunus

Wird Eigenbedarf geltend gemacht, erfordert dies oft eine juristische Beratung. Hier finden Sie kompetente Anwälte in Hofheim am Taunus!

Um einen Mietvertrag zu kündigen, braucht der Vermieter einen zulässigen Kündigungsgrund. Ein solcher Grund ist der Eigenbedarf. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie sich dagegen wehren. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Mietrecht vereinbaren.

Welche Möglichkeiten haben Mieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?

Die erste Frage sollte sein, ob der Vermieter sein Ansinnen ausreichend begründet hat. Ohne Angabe, wer warum ab wann die Wohnung benötigt, ist das Schreiben unwirksam. Für das Handeln des Vermieters muss es einen aktuellen und konkreten Anlass geben – rein vorsorglich kann er seinen Mietern nicht den Laufpass geben. Der Vermieter darf Ihnen nicht nach kurzer Mietzeit kündigen, wenn er schon bei Mietbeginn vorhatte, Eigenbedarf anzumelden. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen und ist eine davon frei, muss er Ihnen diese als Ersatzwohnung anbieten. Um eine Eigenbedarfskündigung vielleicht zu verhindern, sollten Sie sich von einem der versierten Rechtsanwälte in Hofheim am Taunus beraten lassen.

Die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters ist unwirksam. Was muss ich nun tun?

Der Mieter muss nichts Spezielles tun. War das Vorgehen des Vermieters unwirksam, besteht der Mietvertrag einfach weiter. Mieter können dem Vermieter mitteilen, dass sie seine Maßnahme für unwirksam halten. Sie sind jedoch nicht zu einer Reaktion verpflichtet. Es kommt also rechtlich nicht darauf an, ob der Mieter dem Schreiben des Vermieters widerspricht oder ob dieser den Widerspruch erhält. Meint der Vermieter, dass sein Vorgehen den Mietvertrag wirksam beendet hat, muss er auf Räumung klagen. Dann entscheidet das Gericht. Wenn Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend macht, sollten Sie die Wirksamkeit von einem Rechtsanwalt aus Hofheim am Taunus prüfen lassen.

Welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn ein Härtefall vorliegt?

Im Härtefall können Mieter nach § 574 BGB der Kündigung wegen Eigenbedarfs widersprechen. Kann dem Mieter auch in Anbetracht der Interessen des Vermieters ein Umzug derzeit nicht zugemutet werden, ist ein solcher Fall gegeben. Beispiele sind hohes Alter mit Gesundheitsproblemen und Verwurzelung in der Umgebung, Schwangerschaft, Erkrankung, Prüfungssituationen. Widersprechen muss der Mieter allerdings schriftlich und spätestens bis zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses. Um Ihren Härtefall zu untermauern, sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Hofheim am Taunus wenden.

Was setzt eine Eigenbedarfskündigung voraus?

Ein solcher Schritt ist nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung nun selbst braucht – für sich, für nahe Verwandte oder andere Mitglieder eines Haushalts. Allerdings kommen nicht nur enge Verwandte wie Geschwister oder Kinder in Frage, sondern auch weiter entfernte, wenn diese eine besonders enge Beziehung zum Vermieter haben. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der Größe der Wohnung entsprechen, für die gekündigt werden soll. Eine Einzelperson kann zum Beispiel kein ganzes Haus für sich beanspruchen. Der Vermieter muss in seinem Schreiben seine Gründe erläutern und auch erwähnen, wer aus welchem Grund die Wohnung braucht. Die Eigenbedarfskündigung kann durch einen kompetenten Rechtsanwalt in Hofheim am Taunus überprüft werden.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihnen hilft, sich gegen den Eigenbedarf zu wehren.

Auf unserer Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in Hofheim am Taunus bei allen mietrechtlichen Fragen zur Seite stehen können. Für nähere Informationen zu den Anwälten und ihrer Tätigkeit brauchen Sie nur den Button "Kontaktdaten" anzuklicken. Für eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie ganz einfach unser Kontaktformular nutzen. Für Sie ist das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular immer kostenfrei und unverbindlich. Sie werden dann umgehend vom dem angesprochenen Rechtsanwalt eine telefonische Rückmeldung zur Terminvereinbarung erhalten.