Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der DSK Dramburg Rechtsanwälte PartG mbB im Auftrag von ESCA Nahrungsmittelvertrieb e.K.
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (147 mal gelesen)
Abmahnung der DSK Dramburg Rechtsanwälte PartG mbB aus Berlin im Auftrag von ESCA Nahrungsmittelvertrieb e.K. aus Stahnsdorf.
Die DSK Dramburg Rechtsanwälte PartG mbB aus Berlin vertreten die Interessen des ESCA Nahrunsmittelvertriebs e.K., welcher Produkte aus dem Bereich Küchenzubehör und Feinkost vertreibt. Die Dramburg Rechtsanwälte verschicken nun diverse Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftreten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt werden insbesondere,
fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
fehlende oder nicht klickbare Links zu der Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU (OS-Link)
fehlende Grundpreisangaben (Verstoß gegen die Preisangabenverordnung)
fehlende Nährwertkennzeichnung
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und auf eine künftige Geltendmachung von Ersatzansprüchen hingewiesen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die DSK Dramburg Rechtsanwälte PartG mbB aus Berlin vertreten die Interessen des ESCA Nahrunsmittelvertriebs e.K., welcher Produkte aus dem Bereich Küchenzubehör und Feinkost vertreibt. Die Dramburg Rechtsanwälte verschicken nun diverse Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftreten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt werden insbesondere,
fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
fehlende oder nicht klickbare Links zu der Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU (OS-Link)
fehlende Grundpreisangaben (Verstoß gegen die Preisangabenverordnung)
fehlende Nährwertkennzeichnung
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und auf eine künftige Geltendmachung von Ersatzansprüchen hingewiesen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.